Unsere Satzung

Die Satzung definiert die Aufgaben und den Zweck der Tarifgemeinschaft. Danach ist ausschließlicher Zweck der Tarifgemeinschaft, für die Mitglieder Tarifverträge abzuschließen und in allen tariflichen Belangen zu informieren und zu beraten. Weiterhin regelt die Satzung, wer Mitglied der Tarifgemeinschaft werden kann. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist ohne lange Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung möglich.

Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag, der in der Beitragsordnung näher durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Die Mitgliederversammlung stellt das oberste Organ der Tarifgemeinschaft dar. Die einzelnen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in der Satzung näher geregelt.

Satzung Tarifgemeinschaft
19.03.2012

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