Die Tarifgemeinschaft des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e.V.

Am 26.01.2010 wurde die Tarifgemeinschaft des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. gegründet.

Anlass der Gründung war die Aufgabe der Tarifhoheit durch den Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e.V. und durch die regionalen Kfz-Innungen des Landes Schleswig-Holstein. Die Obermeister und Delegierten hatten auf der Delegiertenversammlung am 26.05.2009 beschlossen, keine Tarifverträge mehr mit der IG Metall abzuschließen. Gleichzeitig wurde beschlossen, für die Betriebe, die weiterhin Tarifverträge brauchen und möchten, eine Alternative anzubieten.

Sämtliche Tarifverträge wurden gekündigt. Nach Auslaufen der Kündigungsfrist, d.h. nach dem 01.05.2010, befanden sich alle Tarifverträge in der Nachwirkung.

Mit neun Gründungsmitgliedern der Tarifgemeinschaft des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. wurde die Möglichkeit – außerhalb des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e.V. – geschaffen, eine tarifliche Bindung einzugehen. Dieses Angebot ist an die Betriebe gerichtet, die sich an Tarifverträge binden und dabei aktiv die Inhalte der Tarifverträge bestimmen möchten.

Die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. ist freiwillig. Aktuell hat die Tarifgemeinschaft 7 Mitglieder, wobei diese 1.800 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen.

Ausschließliche Aufgabe der Tarifgemeinschaft ist es, für ihre Mitglieder Tarifverhandlungen mit der IG Metall zu führen und Tarifverträge abzuschließen. Diese Tarifverträge binden unmittelbar nur Mitglieder der Tarifgemeinschaft.

Mitglieder der Tarifgemeinschaft können alle Innungsbetriebe aus Schleswig-Holstein werden. Wer mehr über die Tarifgemeinschaft und die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft erfahren möchte, kann sich Birgit Hamann oder Christine Feuring unter 04 31 / 53 33 1 – 0 wenden.

Hinweis: Durch Arbeitsverträge mit einer dynamischen Bezugnahmeklausel, d. h. Einbeziehung der jeweils gültigen Tarifverträge des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e. V., wird eine freiwillige Bindung an die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft hergestellt. Dies gilt auch für Altverträge, die in der Vergangenheit auf die alten Tarifverträge des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e.V. Bezug genommen haben. Wer diese Altklausel in den Verträgen nicht gestrichen hat, hat nach wie vor die Geltung der Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung vereinbart.